Preise

Preisaushang nach § 32 Fahrlehrergesetz

KlasseGrundgebührVorstellung
Th.- Prüfung
Vorstellung
Prakt. Prüfung
Übungsstunde
a` 45 Min.
Überlandfahrt
a` 45 Min.
Autobahnfahrt
a` 45 Min.
Nachtfahrt
a` 45 Min.
AM500 €50 €160 €60 €///
A1550 €50 €180 €80 €90 €90 €90 €
A2550 €50 €180 €80 €90 €90 €90 €
A550 €50 €190 €85 €95 €95 €95 €
B500 €50 €150 €60 €70 €70 €70 €
BE• Bei Einzelausbildung der Klasse BE wird eine Verwaltungsgebühr von 150 € erhoben
• Bei einer Ausbildung der Klasse B + BE wird eine Verwaltungsgebühr von 100 € erhoben
170 €75 €85 €85 €85 €
  • Seminar: Aufbauseminar für Fahranfänger (Fahrerlaubnis auf Probe) 650 €
  • Umtausch § 31 FeV: Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Nicht EU oder Nicht EWR Staat (§ 31 Fahrerlaubnisverordnung)
    • Grundgebühr: 250 €
    • es gelten die Fahrstundenpreise der entsprechenden Klasse, sowie die Vorstellungsentgelte der entsprechenden Klasse
  • Fahrschulwechsel zu Holzi´s Fahrschule (wenn die Theorieprüfung schon absolviert ist)
    • Verwaltungsgebühr: 250 €
    • es gelten die Fahrstundenpreise der entsprechenden Klasse, sowie die Vorstellungsentgelte der entsprechenden Klasse
  • Doppelklasse B + A1/A2/A
    • Grundgebühr: 750 €
  • Aufstieg A1 -> A2 / A2 -> A
    • Grundgebühr: 250 €
  • Die amtlichen Gebühren für die Prüforganisationen werden von diesen zusätzlich erhoben und können in dieser Fahrschule eingesehen werden