„Fahrplan zum Führerschein mit 17“
Ablauf | Voraussetzungen/ Auflagen |
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Ab 16 1/2 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule | Führerscheinausbildung für die Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher Begleitperson(en): Bennenung einer oder mehrere Person(en), die • das 30. Lebensjahr vollendet haben, • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind und • nicht mit mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg belastet sind. Das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter (i.d.R.: Eltern) ist erforderlich! |
Fahrerlaubnisprüfung | Theorie (frühestens 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr) und Praxis (frühestens 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr) |
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung | Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung (Führerscheinersatzdokument) |
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis | • Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer. • Sie dürfen nur zusammen mit Begleitperson fahren. • Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner und Berater zur Verfügung. • Die Fahrberechtigung besteht nur in Deutschland. |
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteiligt | Der EU- Kartenführerschein wird ausgehändigt. |