Führerschein ab 17

„Fahrplan zum Führerschein mit 17“

 

AblaufVoraussetzungen/ Auflagen
Ab 16 1/2 Jahren:
Führerscheinausbildung in der Fahrschule
Führerscheinausbildung für die Klasse B bzw. BE
(enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher

Begleitperson(en):
Bennenung einer oder mehrere Person(en), die
• das 30. Lebensjahr vollendet haben,
• mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind und
• nicht mit mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg belastet sind.

Das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter (i.d.R.: Eltern) ist erforderlich!
Fahrerlaubnisprüfung Theorie (frühestens 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr) und
Praxis (frühestens 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr)
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung
Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung (Führerscheinersatzdokument)
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres;
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis
• Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer.
• Sie dürfen nur zusammen mit Begleitperson fahren.
• Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner und Berater zur Verfügung.
• Die Fahrberechtigung besteht nur in Deutschland.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteiligt
Der EU- Kartenführerschein wird ausgehändigt.